Historische Entwicklung des Landmaschinenbaus
Obergurig

Historie 1945 bis 1951                                                                                   zurück

Am 30. Juni 1946 fand der Volksentscheid in Sachsen für die Enteignung der Kriegs- und Naziverbrecher statt, dessen zustimmendes Ergebnis von 77,62%, übrigens auch ohne Wahlgang, Gültigkeit für alle anderen Länder der SBZ erlangte.

Rechtskraft erlangte diese Enteignung allerdings erst mit dem Befehl Nr. 64 der SMAD, übermittelt durch das Dokument der inzwischen aus der Landesverwaltung hervorgegangenen Landesregierung vom 1. Juli 1948. Verschiedene Augenzeugen berichten von zwei Demontageaktionen in Singwitz. Die erste erfolgte ab Sommer 1946, nach dem Abschluß der Demontage der Papierfabrik. Weiterhin soll dann 1947 eine zweite Demontage erfolgt sein. Viele Kleinmaschinen und Werkzeuge wurden z.B. auf dem Gelände des Steinbruches Rodewald auf Schwarznaußlitzer Flur versteckt, die dann einen Neubeginn erleichterten. Die Enteignung erfolgte nach der Demontage.

Neben der Herstellung von Gartengeräten wurden Schweinehütten zusammengenagelt, Strohpressen und Dreschmaschinen repariert aber auch ein neues Erzeugnis produziert. Es handelte sich um einen Mulden-Acker-Wagen, der schon im November 1945 konstruiert wurde:


Muldenackerwagen konstruiert 1945

Der Betrieb wurde dann als VEB Kombinus Dreschmaschinenbau Singwitz bis 1951 weitergeführt. Produziert wurden Strohpressen und Dreschmaschinen vor allem vom Typ K25. 


Strohpressenversand


Dreschmaschine K25


Der VEB Kombinus Dreschmaschinenbau Singwitz in den 50ziger Jahren